Die Kurtaxe wird von den Gästen erhoben, die im Einzugsgebiet von Brig Simplon Tourismus übernachten. Als Gegenleistung zur geleisteten Kurtaxe erhält man eine Gästekarte und profitiert damit von Vergünstigungen. Die Taxen basieren auf dem „Gesetz über den Tourismus“ des Kanton Wallis sowie dem Kurtaxenreglement der Standortgemeinden. Die Verwendung der Kurtaxen wird entsprechend dem Gesetz angewandt. Namentlich für den Informations- und Reservationsdienst, die Animation und Angebote am Ort, die Erstellung und Betrieb von Anlagen, die dem Tourismus, der Kultur und dem Sport dienen.

Für die Abrechnung der Taxen gibt es verschiedene Möglichkeiten: 

  • Feriengäste rechnen die Taxen über die Abrechnung vom Hotelier oder Ferienwohnungsbesitzer ab, oder suchen das Tourismusbüro auf (für Gäste, welche in Ferienwohnungen logieren)
  • Zweitwohnungsbesitzer rechnen die Taxen mittels Jahrespauschale oder Einzelabrechnung ab
  • Besucher, Freunde und Familienmitglieder von Zweitwohnungsbesitzer rechnen die Taxen mittels Jahrespauschale oder Einzelabrechnung ab 

Meldescheinbüchlein für das Kurtaxeninkasso der Feriengäste sind im Tourismusbüro erhältlich. Mit der im Meldescheinbüchlein integrierten Gästekarte erhält der Feriengast bei Vorweisen zahlreiche Reduktionen

Kurtaxenpflichtig sind alle Personen, die im Einzugsgebiet der Gemeinden Brig, Ried-Brig, Termen, Simplon oder Zwischbergen übernachten, in der jeweiligen Gemeinde aber nicht ihren steuerrechtlichen Wohnsitz haben.

Die Kurtaxe wird je Übernachtung erhoben. Wer kurtaxenpflichtige Gäste beherbergt, ist verpflichtet, die Kurtaxe einzukassieren und Brig Simplon Tourismus zu überweisen. Die Gäste können, während ihrem Aufenthalt die Kurtaxen im Tourismusbüro Brig und Simplon Dorf sowie im Lebensmittelgeschäft Magusii auf Rosswald und bei der Skischule Rosswald (Winter) bezahlen. 

Eigentümer und Dauermieter können auf eigenes Begehren hin, für sich und Familienmitglieder die Kurtaxe in Form einer Jahrespauschale abgelten. Die Jahrespauschale ist persönlich (nicht übertragbar) und gilt für ein touristisches Geschäftsjahr vom 1. November bis 31. Oktober. Die Pauschale bezieht sich gemäss dem Kurtaxenreglement mit einer durchschnittlichen Übernachtungszahl von 30 Nächten. Bitte fülle hierfür das Formular Jahrespauschale aus.

Bitte melde deine Unterkunft bei uns an, damit wir dich über die Meldepflicht sowie die geltenden Kur- und Beherbergungstaxen informieren können. Als Gastgeber bist du gesetzlich zum Inkasso der Kurtaxen verpflichtet und haftest solidarisch für deren korrekte Entrichtung durch deine Gäste.